Zeit für die Winterbehandlung
Für eine erfolgreiche Überwinterung ist eine bestmögliche Winterbehandlung unerlässlich. Insbesondere Brutfreiheit, der richtige Zeitpunkt und die Methodenwahl sind ausschlaggebend.
Es ist wichtig, vor dem Oxalsäure-Einsatz sämtliche Völker auf Brutfreiheit zu kontrollieren und die Winterbehandlung spätestens jetzt durchzuführen. Die Wirksamkeit der einzelnen Behandlungsmethoden ist zudem abhängig von den Aussentemperaturen. Fürs Träufeln sollten sie unter 5°C liegen. Mindesttemperaturen kennen die Methoden Sprühen (Minimum 8°C) und Verdampfen (Minimum 4°C).
Ein Behandlungstotenfall von über 500 Milben innerhalb der 2 Wochen nach dem Oxalsäure-Einsatz, zeigt die Notwendigkeit einer 2. Winterbehandlung an. Nur wenn diese spätestens Anfang Januar durchgeführt werden kann, sind die Völker höchstwahrscheinlich noch brutfrei.
Weitere hilfreiche Hinweise zur Durchführung der Oxalsäure-Behandlung finden sich in den BGD-Merkblättern 1.3.1. bis 1.3.4..
Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die kostenlose BGD-Hotline (0800 274 274 oder info@apiservice.ch).
Das BGD-Team wünscht Ihnen schöne Feiertage und berät Sie über die Hotline gerne bis am 24. Dezember mittags oder wieder ab dem 6. Januar 2025. |